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Berufsfachschule

zum Übergang in Ausbildung - BÜA

 

Ziel der BÜA ist es, Schüler*innen, die sich im Übergang Schule-Beruf befinden, optimal zu begleiten und individuell zu unterstützen.

Dabei sollen insbesondere die persönlichen und sozialen Kompetenzen der Schüler*innen gefördert werden.

Bestandteil sind eine umfangreiche Berufsorientierung verbunden mit betrieblichen Phasen sowie eine gezielte individuelle Förderung in den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch, Mathematik und Englisch).

Darüber hinaus ist der Erwerb von Schulabschlüssen (Hauptschulabschluss, Mittlerer Abschluss) möglich.

Zielgruppe für die BÜA sind Schüler*innen ohne Schulabschluss, mit berufsorientierendem Abschluss oder mit (qualifizierendem) Hauptschulabschluss.

Schüler*innen sollen während der Stufe I der BÜA mindestens 4 berufliche Schwerpunkte kennenlernen und in 4 Praktika im Betrieb praktischen Erfahrungen sammeln.

Um Interesse an den Berufen zu wecken werden Segmente aus den beruflichen Kernbereichen erfahrbar gemacht.

Somit lernen die Schüler*innen eigene Potenziale kennen, wodurch sie in die Lage versetzt werden, eine  fundierte und realistische Berufswahlentscheidung zu treffen und eine berufliche Identität zu entwickeln.


Weitere Informationen

• Schüler:innen ohne Schulabschluss, mit berufsorientiertem Abschluss oder mit (qualifizierendem) Hauptschulabschluss.

• Schulpflichtige

• Schüler:innen, die mindestens das 8. Schuljahr besucht haben.

• Schüler:innen, die das 18. Lebensjahr am 1.8. noch nicht vollendet haben

Schüler:innen ohne Abschluss oder mit BO-Abschluss werden verstärkt in Deutsch und Mathematik unterrichtet. Bei diesen ist Englisch kein Pflichtfach. Sie können ggf. an einer Hauptschulprüfung teilnehmen.

Schüler:innen mit einem Hauptschulabschluss, bei dem die Noten in Deutsch, Mathematik und Englisch schlechter als 3, 3, 4 sind und die in den übrigen Fächern im Durchschnitt schlechter als befriedigende Leistung haben können ein Jahr mit dem Ziel der Vermittlung in eine Ausbildung gefördert werden.

Schüler:innen mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder einem Hauptschulabschluss bei dem die Noten in Deutsch, Mathematik und Englisch gleich oder besser als 3, 3, 4 sind und in den übrigen Fächern im Durchschnitt besser oder gleich befriedigende Leistung, können nach der Stufe I die Stufe II besuchen und zum mittleren Abschluss (= Realschulabschluss) gelangen.

In Stufe I wird Deutsch, Mathematik und ggf. Englisch jeweils 3-stündig, POWI, Ethik, EDV 1-stündig und Sport 2-stündig unterrichtet. Darüber hinaus gibt es noch 12 Stunden Schwerpunktunterricht und 4 Stunden Profilgruppenunterricht.

Der Profilgruppenunterricht enthält die Berufsorientierung (Ausbildungsplatzsuche, Praktikumsvor- und Nachbereitung), die Förderung sozialer Kompetenzen und der Konzentration sowie das Lerncoaching.

Im Schwerpunktunterricht durchlaufen die Schüler:innen vier Bereiche und lernen Elemente aus verschiedenen Berufen kennen.

Nur für Schüler*innen mit qualifizierendem Hauptschulabschluss oder mit Hauptschulabschluss mit 3,3,4 in D, M, E, positivem Eignungsgutachten und in den übrigen Fächern befriedigende Leistung

Die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch werden 5 Stunden pro Woche unterrichtet. Weiterhin gibt es noch POWI, Ethik (je 1 Stunde), Sport und Profilgruppenunterricht (je 2 Stunden).

Den Abschluss bildet die Prüfung der Realschule und eine Projektprüfung, die zusammen zum mittleren Abschluss führen.

Im berufbildenden Bereich werden z. Z. angeboten:

• Bautechnik.

• Wirtschaft.

• Ernährung, Gastronomie, Hauswirtschaft.

• Gesundheit- und Krankenpflege.

• Handel.

• Körperpflege (Friseur).

• Metalltechnik.

• Sozialwesen.

Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage von Kompetenzrastern

Die Anmeldung erfolgt über die bisher besuchte Schule bis spätestens 31. März
  1. Vollständiger Anmeldebogen für BÜA
  2. Alle im Anmeldebogen geforderten Unterlagen
  3. die letzten beiden Halbjahrszeugnisse in beglaubigter Kopie
  4. Aufenthaltsgenehmigung für Bewerber aus Nicht-EU-Staaten und Ausweiskopie

Das endgültige Zeugnis muss den BSG 8 Tage nach Ausgabe vorliegen

Gerne stehen wir auch für persönliche Beratungen zur Verfügung. Setzen Sie sich mit dem Sekretariat der Beruflichen Schulen Gelnhausen oder mit dem Abteilungsleiter, Herrn Dr. K. Adam, in Verbindung.