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Die Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik

Das Ziel der Ausbildung in der Fachschule für Sozialwesen ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieherin oder Erzieher im Hinblick auf Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben selbstständig tätig zu sein. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. Staatlich anerkannter Erzieher“.
Die Fachhochschulreife kann durch Teilnahme am Zusatzunterricht und einer Prüfung in Mathematik erlangt werden.

 

Zulassungsvoraussetzungen und Überblick über die Ausbildung:


Die Fachschule für Sozialwesen in Gelnhausen bietet sowohl eine Vollzeit- als auch eine praxisintegrierte vergütete Ausbildungsform an. Die theoretische Ausbildung findet in der Vollzeitform an fünf und in der praxisintegrierten Form in den ersten beiden Ausbildungsjahren an drei und im dritten Ausbildungsjahr an zwei Wochentagen statt. Darüber hinaus arbeiten die Studierenden des praxisintegrierten Ausbildungs-gangs zunächst an zwei und im dritten Ausbildungsjahr an drei Tagen in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Die Anmeldung zur Fachschule für Sozialwesen erfolgt am 15. Februar des jeweiligen Jahres an die Beruflichen Schulen in Gelnhausen. Sollte es aufgrund der Anzahl der Bewerbungen zu einem Auswahlverfahren kommen, findet dieses am zweiten Samstag im März des Aufnahmejahres statt. Zuvor werden die oben erwähnten Feststellungsprüfungen durchgeführt.

Verordnung der Fachschule für Sozialwesen