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Fachoberschule (FOS)

Die Ausbildung in der Fachoberschule baut auf dem mittleren Bildungsabschluss auf und führt in Verbindung mit einer beruflichen Qualifizierung zur allgemeinen Fachhochschulreife. Sie berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule oder zu einem Bachelorstudiengang an einer Universität und ebnet den Weg in Verbindung mit einem Fachhochschulstudium oder einer Berufsausbildung für qualifizierte Funktionen in Wirtschaft und Verwaltung. Immer mehr Absolvent*innen der FOS wählen ein Duales Studium, das Praxis und Theorie in besonderer Weise verbindet. Die Fachhochschulreife ist auch Eingangsvoraussetzung für die gehobene Laufbahn im öffentlichen Dienst.

Voraussetzung für die Anmeldung für die zweijährige Form A ist eine schriftliche Zusage eines Betriebes/einer Behörde über ein Jahrespraktikum!

Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Fachoberschule sind:
Frau Wickenhöfer (Abteilungsleiterin), Herr Welter (Praktikumsbetreuung), Frau Tzschentke-Uhle (Sekretariat).



Fachrichtungen FOS

Schwerpunkte

Im Schwerpunkt Wirtschaft bist Du richtig, wenn Du ...

  • Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen hast, eine solide wirtschaftliche Grundbildung anstrebst und gleichzeitig die allgemeine Fachhochschulreife im Auge hast.
  • noch nicht sicher bist, welchen Studiengang Du wählen möchtest oder in welcher Branche oder Behörde Du eines Tages arbeiten möchtest.

Im Praktikum im 1. Ausbildungsabschnitt kannst Du testen, ob die Fachrichtung auch in der Realität das hält, was Du Dir von ihr versprichst. Daher ist es besonders wichtig, dass Du Deine Praktikumsstelle frühzeitig suchst und sorgfältig auswählst. Das Einreichen der Praktikumszusage ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachoberschule.

Seit Schuljahr 2015/16: Wirtschaftslehre bilingual.

Im Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik bist Du richtig, wenn Du neben dem Interesse an Wirtschaftsthemen ...

  • den Umgang mit Programmiersprachen und Datenbanken erlernen willst.
  • Excel in kaufmännischen Anwendungsbereichen einsetzen möchtest.
Im Praktikum im 1. Ausbildungsabschnitt kannst du testen, ob die Fachrichtung auch in der Realität das hält, was du dir von ihr versprichst. Daher ist es besonders wichtig, dass du deine Praktikumsstelle frühzeitig suchst und sorgfältig auswählst. Sie sollte möglichst Tätikeiten aus beiden Bereichen bieten. Das Einreichen der Praktikumszusage ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachoberschule.

Organisationsformen

Die Ausbildung in der Organisationsform A umfasst die Jahrgangsstufen 11 und 12. Die Aufnahme setzt einen mittleren Bildungsabschluss voraus, der nachgewiesen werden kann durch:

  • die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder einen mittleren Bildungsabschluss, wie Realschulabschluss, Berufsfachschulabschluss oder
  • ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Dabei müssen folgende Bedingungen vorliegen:
    mindestens befriedigende Leistungen in zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch. In keinem der drei Fächer darf die Bewertung schlechter als -ausreichend- sein.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die derzeit besuchte Schule bis spätestens 31. März oder bei Unterbrechung der Schullaufbahn an den Beruflichen Schulen Gelnhausen direkt. Dem Antrag sind beizufügen:

  1. das Abschlusszeugnis des mittleren Bildungsabschlusses (soweit schon vorhanden) oder die letzten beiden Halbjahreszeugnisse,
  2. die Eignungsfeststellung der abgebenden Schule,
  3. die schriftliche Zusage eines Betriebes, dass die fachpraktische Ausbildung sicher gestellt ist,
  4. eine Bescheinigung der Berufsberatung des Arbeitsamtes oder eine Bescheinigung der abgebenden Schule über eine Schullaufbahnberatung,
  5. ein tabellarischer Lebenslauf.
Hinweis: Anmeldungen werden erst bearbeitet, wenn uns die Praktikumszusage zugegangen ist! Wird diese nach dem 31. März eingereicht, können wir die Aufnahme nicht garantieren.
Die Ausbildung in der Organisationsform B umfasst lediglich die Jahrgangsstufe 12. Die Aufnahme setzt voraus:

  • einen mittleren Bildungsabschluss bei gleichen Bedingungen wie bei der Organisationsform A und
  • eine Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder
  • eine mindestens 3-jährige berufliche Tätigkeit in einem anerkannten einschlägigen Beruf.
Nicht hinreichende Noten des mittleren Bildungsabschlusses können durch ein Abschlusszeugnis einer Berufsschule bei einer Gesamtnote von mind. 3,0 ersetzt werden. Gegebenenfalls findet eine Feststellungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt an den Beruflichen Schulen Gelnhausen direkt. Dem Antrag sind beizufügen:

  1. das Abschlusszeugnis des mittleren Bildungsabschlusses,
  2. ein tabellarischer Lebenslauf,
  3. das Zeugnis der Abschlussprüfung der Berufsausbildung sowie das letzte Berufsschulzeugnis.