Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung
- Schüler und Schülerinnen ohne Schulabschluss, mit berufsorientiertem Abschluss oder mit (qualifizierendem) Hauptschulabschluss.
- Schulpflichtige
- Schüler und Schülerinnen, die mindestens das 8. Schuljahr besucht haben.
- Schüler und Schülerinnen, die das 18. Lebensjahr am 1.8. noch nicht vollendet haben
Schüler und Schülerinnen ohne Abschluss oder mit BO-Abschluss werden verstärkt in Deutsch und Mathematik unterrichtet. Bei diesen ist Englisch kein Pflichtfach. Sie können ggf. an einer Hauptschulprüfung teilnehmen.
Schüler und Schülerinnen mit einem Hauptschulabschluss, bei dem die Noten in Deutsch, Mathematik und Englisch schlechter als 3, 3, 4 sind und die in den übrigen Fächern im Durchschnitt schlechter als befriedigende Leistung haben können ein Jahr mit dem Ziel der Vermittlung in eine Ausbildung gefördert werden.
Schüler und Schülerinnen mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder einem Hauptschulabschluss bei dem die Noten in Deutsch, Mathematik und Englisch gleich oder besser als 3, 3, 4 sind und in den übrigen Fächern im Durchschnitt besser oder gleich befriedigende Leistung, können nach der Stufe I die Stufe II besuchen und zum mittleren Abschluss (= Realschulabschluss) gelangen.
In Stufe I wird Deutsch, Mathematik und ggf. Englisch jeweils 3-stündig, POWI, Ethik, EDV 1-stündig und Sport 2-stündig unterrichtet. Darüber hinaus gibt es noch 12 Stunden Schwerpunktunterricht und 4 Stunden Profilgruppenunterricht. Der Profilgruppenunterricht enthält die Berufsorientierung (Ausbildungsplatzsuche, Praktikumsvor- und Nachbereitung, Bewerbung), die Förderung sozialer Kompetenzen und das Lerncoaching. Im Schwerpunktunterricht durchlaufen die Lernenden vier Bereiche und lernen Elemente aus verschiedenen Berufen kennen.
Nur für Lernende mit qualifizierendem Hauptschulabschluss oder mit Hauptschulabschluss mit 3,3,4 in D, M, E, positivem Eignungsgutachten und in den übrigen Fächern befriedigende Leistung Die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch werden 5 Stunden pro Woche unterrichtet. Weiterhin gibt es noch POWI, Ethik (je 1 Stunde), NAWI, Sport und Profilgruppenunterricht (je 2 Stunden). Den Abschluss bildet die Prüfung der Realschule und eine Projektprüfung, die zusammen zum mittleren Abschluss führen.
Die Anmeldung erfolgt über die bisher besuchte Schule bis spätestens 31. März:
- Vollständiger Anmeldebogen für BÜA
- Alle im Anmeldebogen geforderten Unterlagen
- das letzte Halbjahreszeugnis
- eine Aufenthaltsgenehmigung für Bewerber aus Nicht-EU-Staaten und eine Ausweiskopie
- ein Bewerbungsanschreiben
Das endgültige Zeugnis muss den BSG 8 Tage nach Ausgabe vorliegen
Sozialpäd. Betreuung:
Melanie Graßmann
Katharina Würz
Agentur für Arbeit:
Sigrid Maienschein-Habig
Shahramfar Samim
Betriebspraktikum
Zwei Betriebspraktika sind für alle in Stufe I Pflicht:
- Ein Praktikum, dass drei Wochen vor den Weihnachtsferien beginnt und 10 Arbeitstage umfasst.
- Ein Praktikum, dass drei Wochen vor den Osterferien beginnt und 10 Arbeitstage umfasst.
- Ein Arbeitstag besteht aus 8 Stunden Arbeit und 1 Stunde Pause.
- Dazu gehört ein Praktikumsbericht und ein Kurzvortrag.
- Die Betreuung übernehmen die Lehrkräfte.
- Die Bewertung durch Betrieb und Lehrkraft ist Zeugnisbestandteil !
- Hilfe bei der Suche: Profilgruppenlehrkraft und Sozialpädagoginnen
- Formulare für den Praktikumsvertrag
- Formular für den Praktikumsbericht und den Stundennachweis
Kurzpraktika
- sind jederzeit im Umfang von 3 bis 10 Tagen möglich
- Ziel ist die Anbahnung eines Ausbildungsverhältnisses
- Eine Beurlaubung muss rechtzeitig vorher eingereicht werden.
- Danach wird ein kurzer Bericht im Profilgruppenunterricht erwartet.
Langzeitpraktika
- sind bei vorhandenem Ausbildungsvertrag möglich
- müssen mit dem Abteilungsleiter abgesprochen werden
zurück
Gerne stehen wir auch für persönliche Beratungen zur Verfügung. Setzen Sie sich mit dem Sekretariat der Beruflichen Schulen oder mit dem Abteilungsleiter, Herrn Dr. K. Adam, in Verbindung.