Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler (Schulgemeinde) zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Die Schulkonferenz kann gegenüber anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben. Die Empfehlung muss auf der nächsten Sitzung dieser Konferenz beraten werden.
Die Schulkonferenz entscheidet über
- das Schulprogramm,
- Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote und über die Verpflichtung zur Teilnahme an Ganztagsangeboten,
- Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
- die Stellung des Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
- Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen,
- Grundsätze der Zusammenarbeit mit anderen Schulen und außerschulischen Einrichtungen sowie für Vereinbarungen mit Dritten im Rahmen von Projekten zur Öffnung der Schule,
- der Organisation des Schüleraustausches und internationaler Zusammenarbeit sowie über die Vereinbarung zu Schulpartnerschaften und schulinterne Grundsätze für Schulfahrten und Wandertage,
- den schuleigenen Haushalt im Rahmen der Richtlinien,
- die Verteilung des Unterrichts auf sechs statt auf fünf Wochentage und die Durchführung besonderer Schulveranstaltungen, Schulordnungen zur Regelung des geordneten Ablaufs des äußeren Schulbetriebs einschließlich der Regelungen über (a) die Einrichtung von Schulkiosken und das zulässige Warenangebot, (b) die Vergabe von Räumen und sonstigen schulischen Einrichtunge außerhalb des Unterrichts an schulische Gremien der Schülerinnen und Schüler und der Eltern, (c) Grundsätze zur Betätigung von Schülergruppen in der Schule im Einvernehmen mit dem Schulträger,
- Stellungnahmen und Empfehlungen zu Beschwerden von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Ausbildenden und Arbeitgebern, sofern der Vorgang eine für die Schule und über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat.