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Personalrat

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrats sind im “Hessischen Personalvertretungsgesetz” (HPVG) geregelt. Jede Schule hat einen eigenen Schulpersonalrat, der die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter vertritt.

 

Der Personalrat:

Vorsitzender: Ingo Köhler
Stellvertreterin: Charlotte Schott

Katrin Boysen-Kux,
Torben Meins, 
Maria Roth, 
Andrea Tacke, 
Frank Templin