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Personalrat

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrats sind im “Hessischen Personalvertretungsgesetz” (HPVG) geregelt. Jede Schule hat einen eigenen Schulpersonalrat, der die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter vertritt.

 

Der Personalrat:

Vorsitzender: Ingo Köhler
Stellvertreterin: Katrin Boysen-Kux

Torben Meins, 
Charlotte Schott, 
Maria Roth, 
Andrea Tacke, 
Frank Templin