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Schullaufbahn

Schullaufbahn

Sie haben ...

▶ ... keinen Hauptschulabschluss:

Wir bieten:

Sie können durch den Eintritt in das duale Ausbildungsverhältnis die Berufsschule in Teilzeit besuchen oder in die Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) eintreten.
▶ ... einen qualifizierenden Hauptschulabschluss:

Wir bieten:

Sie können durch den Eintritt in das duale Ausbildungsverhältnis die Berufsschule in Teilzeit besuchen oder in die zweijährige Berufsfachschule im Übergang in Ausbildung (BÜA) eintreten.

▶ ... einen mittleren Abschluss / einen Berufsfachschulabschluss / die Versetzung in die Sekundarstufe II:

Wir bieten:

▶ ... die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf bestanden:

Wir bieten:

▶ ... einen mittleren Abschluss und ...
  • den Berufsabschluss als "Staatlich geprüfte/r Sozialassistentin/Sozialassistent" oder
  • den Abschluss einer einschlägig anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
  • die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung.

Wir bieten:

Sie können unsere Fachschule für Sozialwesen mit dem Abschlussziel "Staatlich anerkannte/r Erzieherin/ Erzieher" besuchen.