BSGLogo

Handwerkerschule

Der hessische Kurfürst Wilhelm II. verfügte mit seiner neuen Zunftordnung vom 5.März 1816 die Einrichtung von Handwerksschulen in seinem kleinen Reich Kurhessen. Der Lehrling hatte aber weiterhin bei Einstellung und Lossprechung Lehrgeld an seinen Meister zu zahlen, wovon der Löwenanteil über das Oberzunftamt Hanau an das Land - für die Schulkosten - abgeführt wurde. Der Lehrplan jener Tage: die vier Rechnungsarten sowie Schön- und Rechtschreibung in der ersten Klasse, erweitert durch Bruch- und Proportionalrechnung und wieder Schön- und Rechtschreiben in der zweiten Klasse und schließlich gekrönt durch Naturlehre, Länderkunde, Geometrie sowie Freihand- und Bauzeichnen - je nach Handwerk - in der dritten Klasse.

Die Zunftordnung konnte den schleichenden Niedergang der Zünfte auch in Gelnhausen nicht aufhalten. Bereits 1867 meldete sich die Zunft der Schiffsleute ab und ging über zu den Zimmerleuten.

Die Handwerksschule in Gelnhausen überstand die Reichsgründung 1871 (Einführung der Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr), wenngleich die Rufe nach einer Reform dieses Schultyps immer lauter wurden.

 

zurück