Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz (HBFS)

Informationen
▶ Allgemeines
Die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz baut auf einem Mittleren Abschluss auf. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von grundlegenden Qualifikationen im sozialen Bereich. Sie ist Grundlage für weitere Ausbildungsgänge in den Bereichen Sozialpädagogik und Sozialpflege.
▶ Wer kann sich bewerben?
Aufnahmevorraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss).
In zwei der drei Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch müssen befriedigende Leistungen nachgewiesen werden.
Die Leistungen dürfen in keinem dieser Fächer schlechter als ausreichend sein.
Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können sich nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens für evtl. frei gebliebene Ausbildungsplätze durch eine Aufnahmeprüfung qualifizieren.
Die Anmeldefrit endet am 30.04. des Aufnahmejahres
▶ Klasse 11
Die Ausbildung beginnt mit fachtheoretischer und fachpraktischer Grundbildung für Sozialberufe im ersten Ausbildungsjahr.
Während des Schuljahres finden zwei vierwöchige Praktka in einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung statt:
...sozialpädagogische Einrichtungen: Kindertagestätten, Krippen, Horte, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Förderschulen.
...sozialpflegerische Einrichtungen: Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen (z.B. in Kindertagesstätten), stationäre Pflegeeinrichtungen, Tagespflege, Geriatrische Rehabilitationskliniken.
Zusätzlich zu den bekannten Lehr- und Lernmethoden wird in dieser Ausbildung der Projektarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Eigene Themen und Fragestellungen werden von den Schülerinnen und Schülern entwickelt. Die Planung der einzelnen Arbeitsschritte und die Erprobung in realen und praktischen Situationen schließt sich an. Das Erlebte wird im schulischen Kontext reflektiert und damit zu einer nachhaltigen Erfahrung.
▶ Klasse 12
Ein sozialpädagogischer oder sozialpflegerischer Schwerpunkt wird gewählt.
Der zweite Ausbildungsabschnitt ist geprägt von fachtheoretischer und berufspraktischer Ausbildung:
Der Unterricht findet an zwei Tagen in der Schule statt. an drei Tagen wird eine sozialpädagogische oder sozialpflegerische Einrichtung besucht.
▶ Abschluss
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Abschlussprüfung ab. Wer die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent zu führen.
Die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife erfordert eine Teilnahme an schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik.
Das FHR-Zeugnis wird verliehen, wenn nach der Zusatzprüfung z.B. ein 6-monatiges einschlägiges Praktikum oder eine 2-jährige Berufstätigkeit absolviert wurde.
▶ Perspektiven
Weiterführende Möglichkeiten:



Stundentafel
1. Ausbildungsjahr
Allgemeinbildender Bereich
- 2 Stunden - Deutsch
- 2 Stunden - POWI
- 2 Stunden - Englisch
- 3 Stunden - ggf. FHR-Zusatzunterricht Mathematik
Berufsbildender Bereich
- 4 Stunden - Anthropologie
- 2 Stunden - Körper und Bewegung
- 4 Stunden - Erziehung
- 4 Stunden - Pflege
- 4 Stunden - Ernährung und Haushaltsführung
- 4 Stunden - Gestaltung
- 2 Stunden - Musik
2. Ausbildungsjahr
Allgemeinbildender Bereich
- 2 Stunden - Deutsch
- 2 Stunden - Religion/Ethik
Berufsbildender Bereich
- 2 Stunden - Anthropologie
- 6 Stunden - Theorie und Praxis des Schwerpunktes
- 2 Stunden - Fachpraxis des Schwerpunktes
Zusatzunterricht für FHR
- 2 Stunden - Englisch
- 3 Stunden - Mathematik
Anthropologie
- Menschen wahrnehmen und verstehen
- Menschen unterstützen bei dem Prozess, sich die Welt anzueignen
- Menschen dabei helfen, sich zu entwickeln, Verhaltensweisen zu verändern und Vorstellung zu realisieren
Erziehung
- Berufsfeldanalyse – Anforderungen
- Was Kinder wollen, können und tun
- Mein Umgang mit Kindern
- Orientierung und Professionalisierung im sozialpädagogischen Berufsfeld