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Die Pädagogische Förderberatung ist die Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, wenn…

  • eine diagnostizierte Lese-Rechtschreibschwäche vorliegt, die durchgängig in den vorhergehenden Schulen anerkannt wurde.
  • gemäß §7 VOGSV eine vorübergehende oder dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung vorliegt. Hierzu zählen beispielsweise Beeinträchtigungen der Schreibhand sowie körperliche und psychische Erkrankungen, auf die „durch individuelle Fördermaßnahmen angemessen Rücksicht zu nehmen“ ist. (§7 (1) VOGSV).

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen am besten bereits vor Beginn bzw. unmittelbar nach Beginn des Schulbesuchs an unserer Schule an die Pädagogische Förderberatung. Diese erreichen Sie per Mail unter foerderberatung[at]bs-gelnhausen.de.

Ferner stehen Ihnen auf dieser Seite weitere Informationen zum Download zur Verfügung, die Sie bei Ihrer Antragstellung unterstützen.